Museumstraße 29/1 . 6020 Innsbruck . Tel. +43-(0)512-576116

Kassenärztliche Leistungen

ALLGEMEINMEDIZINISCHE BETREUUNG

Hausärztin – Gesundheitsmanagerin – Familienärztin – lebensbegleitende Betreuung

Als Praxis für Allgemeinmedizin betreue und berate ich PatientInnen aller Altersgruppen. Mein Aufgabenbereich beinhaltet die Grundversorgung aller PatientInnen mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin bei allen Erkrankungen und Gesundheitsfragen. Meine Aufgabe ist es, notwendige und sinnvolle weitergehende Untersuchungen und Behandlungen einzuleiten beziehungsweise diese zu koordinieren. Zudem berate ich Sie bei Therapieentscheidungen sowie bei der Auswahl von Kliniken. Bei Bedarf überweise ich Sie zielgerichtet an entsprechende Fachärzte, Krankenhäuser oder Therapeuten. Durch eine direkte Datenvernetzung mit den KollegInnen werden bei mir alle Befunde zusammengeführt, sodass sich dadurch ein ganzheitliches Bild ergibt.

Ziel meiner Tätigkeit ist Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden. Meine Aufgabe ist es, Ihnen eine begleitende, eine steuernde, eine gesundheitsbildende und eine vorsorgende Medizin anzubieten.

KOSTENLOSE VORSORGEUNTERSUCHUNG

Vorsorgen ist besser als Heilen! („Gesundenuntersuchung“)

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung, auch Gesundenuntersuchung genannt. Vorsorge und Früherkennung gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit für eine gesunde Zukunft. Je früher man damit beginnt, desto positiver sind die Auswirkungen auf die Gesundheit. Nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse dieses Angebot der Sozialversicherung in Anspruch.

Diese wichtige Untersuchung stellt fest, ob Risiken bezüglich Bluthochdruck, Zuckerkrankheit oder einer Fettstoffwechselstörung bestehen. Neben den Kernthemen Bewegung, Ernährung und Tabak-/Alkoholkonsum ist die Krebsvorsorge ein Schwerpunkt.

Die Vorsorgeuntersuchung beinhaltet:

  • eine ausführliche Anamnese zur Erhebung Ihrer Risikofaktoren
  • eine körperliche Untersuchung
  • Errechnung des Body-Mass-Index (BMI)
  • eine Blutabnahme zur Bestimmung der Blutfettwerte (Triglycerid, Cholesterin, HDL), der Leberfunktion (µ-GT), des Blutzuckerwertes und bei Frauen des roten Blutbildes
  • Harnuntersuchung
  • Hämoccult-Test (Stuhluntersuchung auf Blut) ab dem 50. Lebensjahr
  • PSA-Test (Prostata spezifisches Antigen) für Männer im Rahmen der Krebsfrüherkennung ist ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen


Mittels Überweisung an Fachärzte:

  • Ab dem 50. Lebensjahr ist die Untersuchung des Dickdarms in Form der Koloskopie alle 10 Jahre empfehlenswert
  • Mammographie: die röntgenologische Untersuchung der Brüste wird für Frauen ab dem 40. Lebensjahr angeboten
  • PAP-Abstrich für Frauen im Rahmen der Krebsfrüherkennung ist ab 19 Jahren vorgesehen
LABORUNTERSUCHUNG

Laboruntersuchungen, deren Durchführung in der Ordination nicht möglich sind, werden an ein Speziallabor weitergegeben. Die Proben werden täglich abgeholt. Dies ermöglicht eine Befundauskunft am Folgetag.

INFUSIONSTHERAPIE

Die häufigsten Indikationen von Infusionstherapien sind

  • Schmerztherapie
  • Verspannungen im Rücken und Schultergürtel
  • Vitaminmangel
  • Schwächezustände
  • Stärkung des Immunsystems


Nützen Sie das Angebot, sich während der Infusion in einem Massagefauteuil zu entspannen.

WÄRMEBESTRAHLUNG / ULTRASCHALLTHERAPIE / TENS

Bei schmerzhaften Verspannungen im Bereich des Schultergürtels oder der Wirbelsäule wirkt eine Wärmebestrahlung schmerzlindernd und löst die Verspannungen.

Die Ultraschalltherapie kann ebenfalls bei Muskelverspannungen, aber vor allem bei chronischen Muskel- oder Sehnenschmerzen, Frakturen oder Narben-/Gewebsverklebungen eingesetzt werden.

TENS steht für transkutane elektrische Nervenstimulation und ist eine weit verbreitete Behandlungsmethode in der Schmerztherapie

KRANKMELDUNG

Als Arbeitnehmer müssen Sie den Arbeitgeber unverzüglich über Ihren Krankenstand informieren. Hierfür ist eine Krankmeldung an Ihren Versicherungsträger notwendig, welche nur vom behandelnden Vertragsarzt durchgeführt werden kann.

Diese Krankmeldung ist ein ärztliches Gutachten. Laut Ärztegesetz ist es nötig, dass der Patient / die Patientin hierfür persönlich in der Arztpraxis erscheint. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, rufen Sie bitte an. Unter besonderen Umständen ist die Rückdatierung um einen Tag möglich. Die rückwirkende Aufnahme in den Krankenstand für mehr als einen Tag steht ausschließlich dem Chef- /Kontrollarzt des Versicherungsträgers zu

BETREUUNG VON WOHNHEIMEN

Die kontinuierliche Betreuung meiner älteren und hochbetagten PatientInnen ist mir ein besonderes Anliegen um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Ich betreue daher auch regelmäßig AltenheimbewohnerInnen im Raum Innsbruck. Hierbei ist mir meine Zusatzausbildung in Geriatrie sehr hilfreich.

Sonderleistungen

Beachten Sie bitte, dass Sonderleistungen von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.
Sie sind mit einem Honorar belegt, welches von der Österreichischen Ärztekammer festgelegt wird.

 

IMPFUNGEN
FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG LAUT § 23 FÜHRERSCHEINGESETZ-GESUNDHEITSVERORDNUNG
ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNGEN UND ATTESTE
VERSICHERUNGSUNTERSUCHUNGEN
BERATUNG ZUR PATIENTENVERFÜGUNG
KLEINE UNTERSUCHUNGEN EINSCHL. ATTEST
TAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN
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